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Entwicklung der DHPol

Die wesentlichen Entwicklungsschritte von der Zentral-Polizeischule über die Polizei-Führungsakademie hin zur Deutschen Hochschule der Polizei

Mai 1945

Einrichtung der „Zentral-Polizeischule“ durch den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen auf Anordnung der Britischen Militärregierung.

02.07.1945

Beginn des Lehrgangsbetriebs; Ausbildung von Polizeioffizieren der Länder der britischen Zone einschließlich West-Berlins zu Polizeifachlehrern unter Aufsicht der britischen Militärregierung. Später wurden auch Fortbildungs- und Beförderungslehrgänge für den gehobenen Dienst durchgeführt.

01.07.1947

Übergabe der Einrichtung in die Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

05.08.1948

Die Länder der britischen Zone vereinbaren das „Statut über Aufbau, Verwaltung und Aufgabengebiet der Zentral-Polizeischule Hiltrup, Landkreis Münster (Westf.)“.

15.12.1949

Umbenennung in „Polizei-Institut Hiltrup“ unter Beibehaltung des Statuts.

17.04.1962

Inkrafttreten des „Abkommens über Aufgaben und Finanzierung des Polizei-Instituts Hiltrup“; aufgrund des Abkommens war in den Folgejahren eine wesentliche Verbesserung der Ausbildung und eine Intensivierung der Fortbildung des gehobenen und höheren Dienstes zu verzeichnen.

1969

Beendigung der Ausbildung für den gehobenen Dienst am Polizei-Institut, die nach diesem Zeitpunkt dezentral durch Bund und Länder an Fachhochschulen durchgeführt wurde. Inkrafttreten einer neuen Rechtsgrundlage für die Ausbildung des höheren Dienstes: „Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie“.

Nach diesem Abkommen ist die PFA eine gemeinsame Bildungs- und Forschungsstätte des Bundes und der Länder; sie ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Dienstaufsicht liegt beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die Fachaufsicht beim Bundesinnenminister sowie den Innenministern und -senatoren der Länder.

Seit 1973

trägt die Einrichtung den Namen Polizei-Führungsakademie; sie ist die alleinige Ausbildungsstätte für den höheren Polizeivollzugsdienst in Deutschland.Die Ausbildung des höheren Dienstes an der Polizei-Führungsakademie ist eine Abweichung von den sonstigen Zugangswegen für Leitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung; denn mit dem Abschluß an der PFA ist keine Zugangsberechtigung für ein Amt des höheren Dienstes außerhalb der Polizei verbunden.

01.01.1992

Beitritt der neuen Bundesländer zum Abkommen; Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die gestiegenen Anforderungen an die Polizei forcierten auch die weitere Entwicklung der PFA.

06.06.1997 und 20.11.1998

Beschlüsse der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder: Weiterentwicklung der PFA – „Errichtung einer internen Hochschule“; damit wurde ein entscheidender Schritt zur Einführung einer Hochschulausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst getan.

2000

Vorlage des Gesetzentwurfs für die Deutsche Hochschule der Polizei durch das Land Nordrhein-Westfalen.

2004

Akkreditierung des Masterstudiengangs "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement".

01.03.2006

Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens und Beginn der Gründungsphase der Deutschen Hochschule der Polizei als universitäre Hochschule in Trägerschaft des Bundes und der Länder.


23.05.2006

Konstituierende Sitzung des Gründungssenats.

01.03.2016

Festakt zum 10jährigen Bestehen der Hochschule.

15.12.2016

Aufnahme der DHPol in das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz (§ 81a HG NRW) und damit Bestätigung der DHPol als Universität in Trägerschaft des Bundes und der Länder.

01.05.2017

Start des Strategieprozesses "DHPol 2022" zur Neuausrichtung der DHPol.

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