Für die Qualifikation von Juristinnen und Juristen mit II. Staatsexamen, die den Einstieg in den Polizeiberuf anstreben, bietet die Hochschule eine mehrmonatige Fortbildung an, die traditionell die Bezeichnung „Studienkurs“ trägt. Sie dient der Vermittlung der notwendigen polizeispezifischen Fachkenntnisse und der Kompetenzen für die Übernahme von Führungsaufgaben im höheren Dienst der Polizei.