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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Deutschen Hochschule der Polizei, welche unter dem Einstiegslink https://www.dhpol.de/ (Öffnet in einem neuen Tab) aufrufbar ist.

Die Deutschen Hochschule der Polizei setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. 

Somit ist die Deutsche Hochschule der Polizei bemüht, ihre im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher barrierefrei zugänglich zu machen. 

Nachfolgende Inhalte sind noch nicht barrierefrei

  • Es fehlt eine Audiodeskription
  • Die Gliederung von Absätzen sollte konsequent mit P-Elementen vorgenommen werden
  • Der Kontrast von Teaser Überschriften ist nicht ausreichend
  • Der Tastaturfokus muss für alle gängigen Browser sichergestellt werden. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24. März 2022 erstellt.

Unsere Webseite wurde via BITV-Test (Öffnet in einem neuen Tab) unabhängig durch Dritte von Academic Hero (Öffnet in einem neuen Tab) nach WCAG 2.1 geprüft. Den vollständigen Test zur Grundlage dieser ErklärungPDF-Datei2,83 MB können Sie hier einsehen. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 24. März 2022 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 teilweise vereinbar.

Begründung

Die Deutsche Hochschule der Polizei verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt von mindestens mehreren hundert Webseiten. Der überwiegende Anteil und Inhalt der Seiten wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Internetseite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Die Deutsche Hochschule der Polizei arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.

Falls 

  • Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen
  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht konform mit WCAG konform sind, 
  • oder Inhalte, unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten,
  • oder andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben,
    wenden Sie sich bitte per Email oder Telefon an:

Telefon: +49 2501 806 211 oder -212
kommunikationdhpolde

Alternativ können Sie uns per Post kontaktieren:

Deutsche Hochschule der Polizei
Zum Roten Berge 18-24
48165 Münster

Durchsetzungs – und Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen 

Telefon: +49 211 855-3451
ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde

EN

Erläuterungen und Hinweise