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Promotionsausschuss

Die Deutsche Hochschule der Polizei hat gemäß § 33 DHPolG das Promotionsrecht.

Promotionsausschuss

Über Anträge auf Annahme eines Promotionsvorhabens entscheidet gemäß § 4 PromO der DHPol der Promotionsausschuss. Ihm gehören zwei Professorinnen/Professoren, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an.

Vorsitzende/r

Mitglieder

Sitzungstermine 2026

  • 12.02.2026
  • 07.05.2026
  • 13.08.2026
  • 12.11.2026

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