Mit der Programmlinie STA (Staff Mobility – Teaching Assignment) können Lehrende aller Fachgebiete der DHPol eine Kurzzeitdozentur an einer Erasmus-Partnerhochschule durchführen.
Wer kann gefördert werden?
Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen aller Fachgebiete zur Verfügung:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (z.B. Polizeidienststellen) (kann zu Lehrzwecken an die DHPol eingeladen werden);
Infos hierzu siehe Menüpunkt Einladung Externer (STA2)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei auch der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formaten stattfinden:
- Seminare
- Vorlesungen
- Vorträge
- Tutorien
- Betreuung von Doktoranden
- Teilnahme an Rigorosa etc.
Wichtig: Physische Anwesenheit der Lehrkraft (keine Online Veranstaltungen)
In welchen Ländern?
In allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Republik Nordmazedonien, Serbien und Türkei. Übersicht siehe Menüpunkt „Förderung– Berechnung der Erasmus-Zuschüsse“.
Was sind Partnerhochschulen der DHPol?
Als Erasmus-Newcomer verfügt die DHPol noch über kein Netzwerk aus „Erasmus-Partnerhochschulen“. Damit im Rahmen von Erasmus + eine Gastdozentur an einer Partnerhochschule stattfinden kann, muss vor dem Aufenthalt ein Inter-Institutional Agreement (IIA) zwischen der DHPol und der aufnehmenden Hochschule geschlossen werden. Ohne IIA kann die Mobilität nicht aus Erasmus-Mitteln finanziert werden! Für den Abschluss eines Inter-Institutional Agreements muss die gewünschte Partnerhochschule im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
Bitte setzen Sie sich für den Abschluss eines Inter-Institutional Agreements frühzeitig (ca. 3-4 Monate vor der Mobilität) mit Herrn Kattert von Stabsstelle III in Verbindung.
Dauer der Förderung und Unterrichtspensum
- Mindestens 2 Tage bis i. d. R. 5 Tage (Arbeitstage)
In Ausnahmefällen Förderung von bis zu 10 Arbeitstagen möglich - 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt
Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
(Formel: 8 Stunden/5 Tage * Anzahl zusätzlicher Tage)
Kombinierte Personalmobilität (STA/STT)
- Dauer 2-5 Tage
- Minimum 4 Stunden Lehrdeputat/Woche
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche
Ziel: Verbesserung der Qualität der Lehre; Entwicklung innovativer Unterrichtsmethoden und Curricula; Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Pädagogik und Lehrplangestaltung
Förderung – Berechnung der Erasmus-Zuschüsse
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU Kommission bzw. der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst) als Stückkosten bezuschusst werden.
Fahrtkosten
Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des europaweit einheitlichen Berechnungsinstruments – dem Distanzrechner (Distance Calculator). Die ermittelten Fahrtkosten sind Festbeträge. Erstattet werden, je Aufenthalt (für Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge:
Erasmus+ Fahrtkostenzuschuss | ||
---|---|---|
Einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/in (=Hin-und Rückfahrt) |
|
0-99 km | 20 EUR | |
100-499 km | 180 EUR | 210 EUR bei Green Travel |
500-1.999 km | 275 EUR | 320 EUR bei Green Travel |
2.000-2.999 km | 360 EUR | 410 EUR bei Green Travel |
3.000-3.999 km | 530 EUR | 610 EUR bei Green Travel |
Aufenthaltskosten
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet, die je nach Zielland variieren. Je nachdem in welches Zielland Sie reisen, werden folgende Tagespauschalen veranschlagt:
Zielland |
Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) |
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR |
Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR |
Gruppe 3: Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
Die Mindestaufenthaltsdauer vor Ort beträgt 2 Tage. Finanziell gefördert werden maximal bis zu 5 aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage). Zusätzlich kann ein Tag für An- und Abreise mit der Tagespauschale vergütet werden.
Auszahlung der Erasmus+ Förderung
Sie erhalten vor der Mobilität eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des geförderten Betrags, wenn alle Unterlagen vor dem Beginn der Mobilität bei uns abgegeben werden. Die verbleibenden 20% Ihrer Fördersumme werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Bewerbungsverfahren und Auswahlkriterien
Bewerbungsverfahren
- Es gibt keine festen Bewerbungsfristen. Die Bewerbung sollte jedoch mindestens 2 Monate vor Reiseantritt stattfinden, so dass noch eine ausreichende Bearbeitungszeit des Antrags möglich ist. Empfehlung: Vor der Bewerbung sollte ein Informationsgespräch mit Frau Wälzlein geführt werden.
- Achtung! Für gewünschte Partnerhochschule muss STIII (Herr Kattert) ein Inter-Institutional Agreement abschließen.
- Ihre Bewerbung für eine Kurzzeitdozentur senden Sie bitte formlos per E-Mail an Frau Wälzlein an die Mailadresse sonja.waelzleindhpolde Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die (Partner)hochschule, die Dauer des Aufenthalts sowie die Anzahl der Unterrichtsstunden an.
Auswahlkriterien (ohne Gewichtung)
Eine Förderung ist möglich, solange ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind. Sollte die Zahl der Bewerbungen die Höhe der Mittel jedoch überschreiten, so wird nach folgenden Kriterien ausgewählt:
- Zweck/Ziel der Reise
- Engagement im Bereich Internationales
- Anzahl der bereits erfolgten Förderungen; Erstmobilität wird besonders berücksichtigt
Einladung Externer (STA2)
- Mindestlaufzeit 1 Tag
- Kein Mindestlehrdeputat
- Die eingeladenen Personen müssen aus der EU sein (Grund: DHPol führt Erasmus-Mobilität mit Programmländern durch)
- Qualifiziertes Personal aus Institutionen (wie z.B. Polizeidienststellen) oder Unternehmen (nicht Uni!)
- Tagessatz für Deutschland i.d.H.v. 160 EUR und Zuschüsse für die Fahrtkosten
- Auswahlkriterien: Beitrag zur Lehre/Beitrag zur Forschung
Hinweise zum Versicherungsschutz
Die EU weist darauf hin, dass mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Weder die EU KOM noch die NA DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen. Bitte vergessen Sie deshalb nicht, sich rechtzeitig über die für Ihren Auslandsaufenthalt benötigten Versicherungen (Haftpflicht-, Kranken-, Unfall-, Reiseversicherung mit Gepäck- und Rücktransportversicherung) zu erkundigen.
Sie haben die Möglichkeit, über den DAAD eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung sowie Reisegepäckversicherung abzuschließen (Tarif 762).
Mehr Informationen hierzu finden Sie unter: www.daad.de/versicherung/de/