Die Polizeirelevante Fahrzeugtechnik einschließlich sondergeschützter Fahrzeuge umfasst Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge. Prominentester Vertreter des Schwerpunktthemas ist der Funkstreifenwagen. Dabei handelt es sich in der Regel um ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug - selbstverständlich ausgewählt nach bestimmten Kriterien, um die Eignung für den Einsatz als Streifenfahrzeug zu gewährleisten - welches um die polizeiliche Zusatzausstattung erweitert wurde. Zu dieser polizeilichen Ausstattung gehören einerseits Anbauten am Fahrzeug wie der Sondersignalanlage mit Dachbalken und andererseits im Fahrzeug angebrachte Technik wie beispielsweise die B.O.S. Funkgeräte. Dieses Prinzip kommt auch bei weiteren Einsatzmitteln für die Fortbewegung zu Land, zu Luft oder zu Wasser zur Anwendung. In der Regel entspricht die jeweilige Plattform - sei es ein Fahrzeug, ein Helikopter, eine Drohne oder ein Boot - einem allgemein gebräuchlichen Produktmuster, das lediglich um einige Komponenten ergänzt oder reduziert wird, um letztendlich als polizeiliches Einsatzmittel dienen zu können. Die besondere Herausforderung besteht also darin, die benötigte Plattform mit den weiterhin erforderlichen Systemen in einer geeigneten Weise zu kombinieren. Im Rahmen von Technischen Richtlinien werden die entsprechenden Anforderungen definiert und dienen als Grundlage für die Beschaffung.