Das PTI bearbeitet schwerpunktmäßig Fragen der Verkehrsüberwachungs- und Unfallaufnahmetechnologien, des polizeilichen Waffen- und Schutzausstattungswesens sowie polizeirelevanter Fahrzeugtechnik einschließlich sondergeschützter Fahrzeuge sowie den Themenbereich Sicherungstechnik. Das PTI ist zuständig für die Erstellung und Fortschreibung technischer Richtlinien.
Zentrale Informationsstelle für Polizeitechnik
Die Verknüpfung und Koordinierung der erkannten technischen Bedarfe der Polizei (Länder und Bund) einerseits und andererseits der stetig fortschreitenden technischen Möglichkeiten der Industrie ist eine wesentliche Aufgabe des PTI. In dieser Verknüpfungsfunktion stellt das PTI als zentrale Ansprechstelle Informationen zur Verfügung.
Erstellung und Fortschreibung Technischer Richtlinien
Das PTI als neutrale Stelle ist mit der Erstellung und Fortschreibung Technischer Richtlinien entsprechend der Bedarfe der Polizeien betraut.
Die Erarbeitung neuer Richtlinien hat zum Ziel die Anforderungen an ein Einsatzmittel zu definieren und Mindeststandards festzulegen. In der Regel beginnt der Prozess mit der Gründung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die anhand am Markt verfügbarer Produkte, zu erwartenden technischen Neuerungen und erster Erkenntnisse aus Pilotprojekten - gegebenenfalls mit Prototypen - die Anforderungen an ein bedarfsgerechtes technisches System definiert. Nach Fertigstellung einer neuen Technischen Richtlinie und In-Kraft-Setzung durch die polizeiinternen Gremien dient die Richtlinie fortan als Grundlage für Beschaffungen.