26.08.2026
KI ist aus der polizeilichen Praxis nicht mehr wegzudenken. „Ein wichtiges Einsatzfeld sind Übersetzungen, etwa bei Notrufen, Vernehmungen und Anhörungen“, schildert Prof. Dr. Wilfried Honekamp. Auch in der digitalen Forensik spiele KI eine Rolle – so bei der automatisierten Auswertung von Chatverläufen über verschiedene Messanger wie WhatsApp oder Signal hinweg. Ein Spezialgebiet sei die Schuhspureninspektion. „Es gibt nur wenige Mitarbeitende, die auf Schuhspuren an Tatorten spezialisiert sind. Die KI-Analyse gibt Auskunft darüber, um welchen Schuh in welcher Größe es sich handelt.“ Die Auswertung von Missbrauchsbildern erfolgt ebenfalls KI-gestützt. Die eingesetzte Software nimmt eine Vorsortierung vor, die dann von Mitarbeitenden gesichtet wird. „Dieses Verfahren steigert die Effizienz und ist für die Ermittelnden weniger belastend“, schildert der Informatiker die Vorteile.
Personenunabhängige Expertise bietet Chancen
Gerade angesichts des Fachkräftemangels sieht Wilfried Honekamp ein großes Potenzial in KI. „Die Datenflut wird immer größer – gleichzeitig fehlt das Personal. Hier kann KI zielgerichtet und schnell unterstützen, anstatt dass wir verstärkt Einsatzkräfte von der Straße in den virtuellen Raum verlagern.“ Ein weiterer Vorteil sei, dass die Expertise personenunabhängig in den Behörden erhalten bleibt. „Wenn Mitarbeitende in den Ruhestand eintreten, geht oft auch deren Wissen. Dieses Problem haben wir bei der KI nicht.“ Auch Spezialwissen, das bislang an einzelne Mitarbeitende gebunden ist, kann durch digitale Systeme unterstützt und damit effizienter genutzt werden.
Doch der Wissenschaftler weist auch auf kritische Punkte bei der Anwendung hin. Die Software-Anwendung VeRA (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform) beispielsweise wird von deutschen Polizeibehörden genutzt. Sie stammt vom umstrittenen US-Konzern Palantir. Die Anwendung erkennt Zusammenhänge in großen Datenbeständen und greift dabei auch auf Daten zurück, die nicht für diesen Einsatzzweck erhoben wurden. Hier besteht ein Konflikt mit dem Datenschutz: „Die Datenschutzverordnung besagt, dass die Zweckbindung gegeben sein muss“, betont Wilfried Honekamp und verweist dabei auf die Einschätzung der NRW-Datenschutzbeauftragen Bettina Gayk.
Für KI gibt es kein richtig oder falsch
Der Informatiker warnt jedoch vor einer unreflektierten Nutzung von KI-Systemen, denn: „Daten sind nicht die Wirklichkeit. Für die KI gibt es kein richtig oder falsch, sondern nur wahrscheinlich oder unwahrscheinlich.“ Durch KI würden tendenziell mehr Straftaten aufgedeckt, aber auch mehr Menschen zu Unrecht verdächtigt. Um die Ergebnisse sinnvoll zu interpretieren, brauche es ein Bewusstsein dafür, auf welcher Grundlage die Daten erhoben wurden – auch, um Voreingenommenheit auszuschließen. Entscheidend sei der kritische Umgang mit den vorselektierten Daten, was Wilfried Honekamp auch ein wichtiges Anliegen in der polizeilichen Ausbildung ist: „Unsere Studierenden müssen die Grundprinzipien der KI-Algorithmen verstehen und sich mit der Frage auseinandersetzen, was KI darf und soll und welche Risiken von einem KI-System ausgehen.“
Für den Professor steht fest: KI kann die Ermittlungsarbeit unterstützen und große Datenmengen beherrschbar machen, die Verantwortung für die Bewertung der Ergebnisse bleibt jedoch beim Menschen.